Verfassungsbeschwerde und Gründung des kritischen Netzwerks KRiSta

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Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Schutz der Familie, Menschenwürde, all diese Rechte sieht er durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Krise angetastet. Damit ist Dr. Pieter Schleiter mit seiner Kritik aber noch nicht am Ende. Verletzung der Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und das Recht auf Asyl: 14 von 17 Grundrechten werden aus seiner Sicht derzeit verletzt: Dr. Pieter Schleiter reichte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ein, als Bürger. Beruflich ist er seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprechen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta. Zunächst hatten wir ihn gebeten zu schildern, wann und wie er in den kritischen Modus kam, wann für ihn klar wurde, dass die Corona-Politik seiner Rechtsauffassung nicht mehr entspricht.

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