Recht in der Bibel (4): »Ne bis in idem«
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»Ne bis in idem« bedeutet: »Nicht zweimal in derselben Sache«. Es handelt sich um einen sehr alten juristischen Grundsatz, der schon im antiken Griechenland formuliert worden ist: Für ein und dieselbe Sache kann man nicht zweimal bestraft werden. Dieses Verbot der Doppelbestrafung hat es bis in unser Grundgesetz geschafft. Dieser strafrechtliche Gedanke ist auch im Zivilrecht vorhanden: Eine Schuld, z. B. ein Kaufpreis, muss nur einmal bezahlt werden. Ist die Schuld beglichen, kann ich dem Gl...