Bundestag - Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet

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Bei einer Fehlgeburt hatten Frauen bislang erst Anspruch auf Mutterschutz, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten war – nämlich ab der 24. Woche. Der Bundestag hat beschlossen, diesen Anspruch auszuweiten. Die Änderungen im Detail.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .

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