Folge 200 - Schwarzfahren

Geldbewusst - A podcast by Norman Dabkowski - Giovedì

Wenn jemand öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein benutzt, dann nennt man das umgangssprachlich Schwarzfahren. Wenn jemand ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fährt, dann gilt das ebenfalls als Schwarzfahren. Vermutlich ist der Begriff des Schwarzfahrens eine Ableitung des Begriffs „schwärzen“. So wurde früher der Schmuggel, später alle mögliche Arten von illegalen Aktivitäten bezeichnet. Weshalb gerade die Farbe schwarz hier der Namensgebung dient, ist nicht zweifelsfrei belegt. Es gibt die Vermutung, dass es daran liegt, dass illegale Aktivitäten meist in der Nacht durchgeführt wurden. Eine andere Theorie handelt von der Gewohnheit der Schmuggler, die Gesichter zu schwärzen, um sich unkenntlich zu machen. Eine dritte Herleitung besagt, maßgeblich sei das jiddische Wort „shvarts“, welches auch „Armut“ bedeuten kann. Schwarzfahrer seien demnach Menschen, die sich keine Fahrkarte leisten können. In Bussen und Bahnen wird für das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Und wer sich vorsätzlich eine Fahrleistung erschleichen will, begeht eine Straftat. Schwarzfahren wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Allerdings werden die Strafverfolgungsbehörden nur aktiv, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wird. Wenn der Fahrgast jedoch nur seine Monats- oder Dauerkarte vergessen hat und diese deshalb bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, ist das kein Schwarzfahren. Der Anteil der Schwarzfahrenden wird republikweit auf 3,5 % geschätzt. Den Verkehrsunternehmen entgehen dadurch Einnahmen von rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Ein neuer Linienbus kostet etwa 200.000 Euro. Das heißt, von den entgangenen Einnahmen könnten 1.250 neue Busse angeschafft werden. Bist du schon einmal wissentlich ohne gültige Fahrkarte oder Fahrerlaubnis gefahren? War Geld dafür der ausschlaggebende Grund? Wie denkst du heute darüber? Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.

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