Notruf- und Personenbefreiung

Der Industrie Podcast des VDMA - A podcast by VDMA e.V.

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Wer einen Aufzug betreibt, muss sicherstellen, dass eingeschlossene Personen schnell und sachgerecht befreit werden. Die Anforderungen dazu sind in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Hier gibt es eine wichtige Änderung: Mit der Veröffentlichung der Betriebssicherheits-verordnung vom 03. Februar 2015 wurde durch den §24 Übergangsvorschriften die Nachrüst-verpflichtung definiert. Demnach müssen alle Aufzugsanlagen bis zum 31.12.2020 mit einem Fern-Notruf mit 2-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Thomas Pfaff vom VdTÜV und Dieter Unger vom VDMA Aufzüge und Fahrtreppen beleuchten die Bedeutung der Nachrüstverpflichtung für den Aufzugsbetreiber und die Folgen, wenn dieses System nicht vorhanden ist.

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