Die Härtefallkommission als Gnadeninstanz?

Asyl im Dialog - der Podcast der Refugee Law Clinics Deutschland - A podcast by Victoria Lies

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Ein Gespräch mit Simone Tetzlaff, Mitglied der Härtefallkommission Brandenburg und tätig in der Flüchtlingsberatungsstelle in Hennigsdorf. Seit 2005 gibt es § 23a AufenthG, der ein Bleiberecht bei besonderer Härte verleiht. Der Paragraf bemächtigt die Bundesländer, selbst durch Rechtsverordnung ein solches Verfahren einer Härtefallkommission zu regeln. Wer ausreisepflichtig ist und für wen diese Ausreise aus persönlichen oder humanitären Gründen eine besondere Härte darstellt, kann sich an die Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslandes wenden. Wie genau das dann abläuft, was Ausschlussgründe sind und vor welchen Herausforderungen die Härtefallkommission regelmäßig steht, berichtet uns Simone Tetzlaff in der heutigen Folge.

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